Programm: Ländliche Entwicklung Österreich
Logo | ![]() |
Programm | Ländliche Entwicklung Österreich |
Akronym | LE 14-20 |
Art des Fonds | ESIF-Strukturfond |
Beschreibung zu Programm "Ländliche Entwicklung Österreich" | Ziele des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Österreich (ELER) sind:
|
Themen | Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Nachhaltigkeit, Umwelt und Biodiversität, Klima |
Fördergebiet | Österreich |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Österreich |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Öffentliche Einrichtung, NGO / NPO, Verein, Start-Up Unternehmen, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft |
Antragsteller Details | Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem nationalen Programm, auf dessen Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden. Als FörderungswerberInnen kommen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 daher grundsätzlich in Betracht:
|
Art der Finanzierung | Zuschuss |
Subprogramme von Ländliche Entwicklung Österreich
M06 - Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
Mit den vorgesehenen Sub-Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:
- Submaßnahme 6.1 Existenzgründungsbeihilfen für JunglandwirtInnen
- Submaßnahme 6.4. Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten
Offene Calls
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
Subprogrammes of M06 - Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
-
Diversifizierung lw. und fw. Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen
1. Errichtung oder Ausbau kleiner Wärmeanlagen für Biomasse direkt aus land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben oder land- und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen;
2. Umrüstung von Biogasanlagen auf zumindest 50% landwirtschaftliche Substrate abseits der
Futtermittelkonkurrenz wie Zwischenfrüchte zuzüglich Kleegras und Luzerne, Ernterückstände,
Wirtschaftsdünger, etc.;
3. Kleinanlagen zur Erzeugung von Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen. -
Förderung von Nahversorgungsbetrieben einschließlich gewerblicher Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Ziel diese Maßnahme ist die Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen, insbesondere im
Bereich der Nahversorgung. Dadurch wird ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität der
ländlichen Bevölkerung geleistet. -
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wird die Schaffung zusätzlicher
Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich unterstützt. Dadurch soll das
Einkommen der Betriebe sichergestellt und deren Lebensfähigkeit gestärkt werden. Die
Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich beinhalten auch den Verkauf von
Energiedienstleistungen durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie die Nutzung von
ungenützten verbauten Flächen (Dachflächen, Fassaden, etc.) in der Landwirtschaft zur
Stromproduktion. -
Gründung von innovativen Kleinunternehmen im ländlichen Raum
Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen mit wirtschaftlichem Mehrwert für die
ländliche Region.
• innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung;
• innovative und kreative Dienstleistungen;
• neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen
Wertschöpfungsketten dienen. -
Photovoltaik in der Landwirtschaft
„Small scale“-Photovoltaikanlagen zwischen 5 und 30 kWpeak zur Produktion von regionalem
erneuerbaren Strom. Durch die Untergrenze von 5 kWpeak wird eine klare Abgrenzung des Programms
zu Anlagen für Haushalte erreicht. Durch die Obergrenze von 30 kWpeak entsprechend einer - je nach
Technologie - erforderlichen Fläche zwischen 200 und 350 m2 wird gewährleistet, dass primär
ungenützte landwirtschaftliche Dachflächen oder sonstige bebaute Flächen zum Einsatz kommen. Die
Obergrenze dient auch der Abgrenzung zu Großanlagen von Energieversorgern.
M04 - Investitionen in materielle Vermögenswerte
Die Förderung von Investitionen dient der Belebung und Entwicklung der Wirtschaft des ländlichen Raums, insbesondere des landwirtschaftlichen Sektors. Durch Investitionszuschüsse wird die längerfristige Entwicklung von Betrieben unterstützt. Dabei werden Investitionen gefördert, die nicht betriebswirtschaftlich bewertbar oder nur gering einkommenswirksam sind und somit ohne Förderung nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden.
Offene Calls
Subprogrammes of M04 - Investitionen in materielle Vermögenswerte
-
Nichtproduktive Investitionen – Ökologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Regionen
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von kleinen Gewässern in
landwirtschaftlich geprägten Regionen.
Dazu zählen:
1. Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Gewässerstrecken;
2. Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Kleingewässern, Vorflutern,
Uferbereichen und Feuchtflächen;
3. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes. -
Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft
Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Infrastruktur zur überbetrieblichen Bewässerung
soll im Zusammenhang mit den absehbaren Veränderungen der klimatischen Voraussetzungen für die
landwirtschaftliche Produktion in wasserärmeren Regionen Österreichs zur Reduktion des
kulturartenspezifischen Wasserverbrauchs sowie zur Verbesserung des regionalen Wasserhaushalts
dienen. Die Maßnahmen unterstützen die Ertragssicherung sowie die Kontinuität der Produktqualität,
womit die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe in den betroffenen Regionen verbessert wird. -
Nichtproduktive Investitionen – Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung
Diese Vorhabensart soll in Rechtsverfahren der landwirtschaftlichen Bodenreform (im wesentlichen
„Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke“ bzw. Neuordnung der Gesamtflur) und
gleichzuhaltenden Verfahren (z. B. „Freiwilliger Nutzungstausch“) umfassende ökologische
Begleitmaßnahmen ermöglichen. Die angestrebte ökologische Stabilisierung und Verbesserung der
neugeordneten landwirtschaftlichen Flur einschließlich deren Landschaftsbild soll ingenieurmäßig
geplant bzw. optimiert mit Hilfe der folgenden Förderungsgegenstände (einschließlich Begleitarbeiten
wie Planung und Vermessung) erfolgen:
• Bau, Ausgestaltung, ingenieurbiologische Maßnahmen (Bodenschutzanlagen, Wasserrückhalt,
Bepflanzungen etc.);
• Erwerb von Grund und Boden zur Erreichung der Projektziele in Zusammenhang mit
ökologischer Agrarinfrastruktur (in Übereinstimmung mit Art. 69 (e) der Gemeinsamen
Verordnung). -
Nichtproduktive Investitionen - Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen
Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen in Landschaften mit Wein-, Obst- und Sonderkulturen.
-
Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Die Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist eine Antwort auf eine Reihe der in der SWOT-Anlayse identifizierten
Schwächen und Bedrohungen und die darauf aufbauenden identifizierten Bedarfe, insbesondere 06
„Verbesserung der Strukturen für Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“, 07
„Ausbau von Qualitätssystemen entlang der Lebensmittelkette“, 08 „Bewusstseinsbildung und
Forcierung von Tierwohlmaßnahmen“, 09 „Bessere vertikale und hoizontale Kooperation in der
Nahrungsmittelkette“, 26 „Steigerung der Energieeffizienz in landwirtschaftlicher Produktion,
Verarbeitung, Verarbeitung und Vermarktung“ und 29 „Substitution nicht erneuerbarer Rohstoffe durch
nachwachsende Rohstoffe für stoffliche und energetische Nutzung“.
M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
- Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen und lokalen Basisdienstleistungen
- Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes
- Entwicklung von innovativen Angeboten für den Ganzjahrestourismus (zur Schaffung von Arbeitsplätzen)
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung hin zu einer umweltbewussten und gesunden Lebensweise
- BürgerInnenbeteiligungsprozesse zur aktiven Gestaltung und Entwicklung der Regionen
- Wachstumsimpulse für die Regionen
- Verstärkung lokaler Wertschöpfungsprozesse
Offene Calls
- Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes
- Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
Subprogrammes of M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
-
Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
(1) Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu
biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der
Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben.
(2) Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops,
Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, Seminare,
Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der
Stakeholder und BewirtschafterInnen, sowie der breiten Öffentlichkeit.
(3) Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops,
Tagungen und sonstige Informationsveranstaltungen, Besucherlenkungseinrichtungen.
(4) Investitionen zum Schutz der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum:
• Verbesserung oder Wiederherstellung wertvoller Lebensräume, Wiederherstellung oder
Neuanlage wertvoller kulturlandschaftsprägender Objekte; Neuanlage oder Wiederherstellung von
Lebensräumen für zu schützende Tier- und Pflanzenarten; Herstellung von Objekten, welche die
Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder zur Biotopvernetzung für zu schützende
Arten bereitstellen;
• Aufwendungen und grundbücherliche Sicherstellung für Grunderwerb, Anpachtung von Flächen
oder Erwerb von Nutzungsrechten, die für die Sicherung oder Entwicklung naturschutzfachlich
wertvoller Flächen oder Strukturen erforderlich sind. Im Grundbuch ist eine Reallast zu Gunsten
der naturschutzfachlichen Nutzung einzutragen.
(5) Investitionen in Anlagen und Objekte, die der landschaftsgebundenen Erholung, der Inwertsetzung
von Gebieten mit hohem Naturwert sowie der Information und Bewusstseinsbildung dienen.
(6) Konzeption von touristischen Einrichtungen wie Gebäude, Lehrpfade, Themenwege, Erlebnispfade,
Aussichtsplätzen oder Demonstrationsflächen. -
Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raums
1. Beratung, Konzeption und Bewusstseinsbildung in Zusammenhang mit der Entwicklung und
Umsetzung von umweltrelevanten Projekten im alpinen ländlichen Raum;
2. Planung von, Innovation bei und Betreuung von Modell- und Vernetzungsprojekten im alpinen
ländlichen Raum;
3. Verbesserung der Entwicklung und/oder Vermarktung von Umweltdienstleistungen sowie von
Dienstleistungen in Bezug zum alpinen ländlichen Raum einschließlich der Schaffung
alpenspezifischer Innovationsanreize. -
Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes
Bewirtschaftungspläne, Naturschutzpläne für Land- und ForstwirtInnen, Managementpläne,
Entwicklungskonzepte für Gebiete von hohem Naturwert, Landschaftspflegepläne, die für die Erhaltung,
Wiederherstellung oder Verbesserung des natürlichen Erbes erforderlich sind oder zum Verständnis für
waldökologische Zusammenhänge beitragen sowie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des
ökologischen Wertes der Waldökosysteme erforderlich sind. -
Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung
1. Maßnahmen zur materiellen und immateriellen Ortskernbelebung;
2. Maßnahmen zur sozio-kulturellen Erneuerung in Dörfern;
3. Förderung von Projekten zur Belebung und Stärkung der dörflichen Identität;
4. Revitalisierung regionaltypischer sowie baukulturell wertvoller Gebäude (ausgenommen
Wohnungsbau);
5. Schaffung und Entwicklung von Freizeit- und Kultur-, und Bildungseinrichtungen sowie anderen
Basisdienstleistungen;
6. Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum;
7. Erstellung von Studien. -
Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene
Kleine Infrastruktur zur Produktion Erneuerbarer Energie und zum Energiesparen, wie:
1. Thermisch- energetische Mustersanierungen von öffentlich genutzten Gebäuden;
2. Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energieträger für öffentlich genutzte Gebäude;
3. Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Strom an und um öffentlich genutzten Gebäuden;
4. Pilotprojekte zur Speicherung von Wärme und Strom. -
Investitionen in kleine touristische Infrastruktur
(1) Überregional bedeutende kleine Infrastrukturprojekte mit Innovationscharakter;
(2) Projekte aus dem Bereich alpine Infrastruktur mit touristischer Relevanz;
(3) Investitionen in touristische Infrastrukturmaßnahmen auf überbetrieblicher Ebene. -
Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung
1. Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für
die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum;
2. Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen.
Dabei sind die bundeslandspezifischen Richtlinien betreffend Ausarbeitung und Aktualisierung von
Dorferneuerungsplänen oder ähnliche Programme einzuhalten. -
Breitband Infrastruktur in ländlichen Gebieten
Investitionskostenzuschüsse zur Sicherung der Gesamtfinanzierung folgender Vorhabensarten:
1. zur Errichtung neuer NGA-Netze, die eine wesentliche Verbesserung bei der Anbindung von
Privathaushalten und Unternehmen ermöglichen;
2. zur Errichtung und Erweiterung von Backhaul-Infrastrukturen, mit der Breitband-
Hochleistungszugänge für Endkunden ermöglicht werden;
3. zur Modernisierung des Breitbandgrundversorgungsnetzes hin zu einem NGA-Netz;
4. zur Schaffung der passiven Breitbandinfrastruktur. -
Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft
1. Planung, Wiederherstellung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen, z. B. im Almbereich
oder im Bereich von Biotopverbundsystemen;
2. Studien und Grundlagenarbeiten zu kulturlandschaftsrelevanten Themen;
3. Planung, Anlage und Wiederherstellung von die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild
besonders prägenden Elementen wie Streuobstbestände, Gehölzinseln und –Streifen, Steinmauern
und Terrassen, Feuchtflächen sowie andere Landschaftselemente. -
Ländliche Verkehrsinfrastruktur
- Neuerrichtung von Wegen oder Umbau von Wegen die dem Stand der Technik nicht mehr
entsprechen.
- Instandsetzung von Wegen („Generalsanierung“), aber keine Instandhaltung.
-
Klimafreundliche Mobilitätslösungen
Gegenstand der Förderung sind klimafreundliche Mobilitätslösungen (inkl. gebrauchte Investitionsgüter)
gemäß §3 der klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2013 idgF, insbesondere:
1. Maßnahmen zur Forcierung des Rad- und Fußgängerverkehrs (z.B. Radinfrastruktur,
Radverleihsysteme, Radabstellanlagen, Informationssysteme, etc.);
2. Investitionen in umweltschonendes Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler,
betrieblicher sowie touristischer Ebene (z.B. Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie
etwa Gemeindebusse, Betriebsbusse, Wanderbusse, Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-
Verkehre, Informationssysteme, Maßnahmen zur Transportrationalisierung, Schaffung
touristischer „sanfter Mobilitätspackages“, Einrichtung von Mobilitätszentralen als
Koordinations-Drehscheibe, Informations- und Servicestelle im verkehrsmittel- und
verkehrsträgerübergreifenden Umweltverbund, etc.);
3. Förderung der Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe
und Kraftstoffe, Elektromobilität und erneuerbare Energie. -
Investitionen in erneuerbare Energien
1. Biomasse-Heizzentralen;
2. Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter;
3. Erneuerung von Kesselanlagen in Biomasse- Nahwärmeanlagen;
4. Effizienzsteigerung bestehender Nahwärmeanlagen;
5. Erweiterung, Verdichtung und Neuerrichtung von Fernwärmenetzen und Biomasse- Kraft-
Wärme-Kopplungen;
6. Vergärungsanlagen deren Produkte nicht zur Stromherstellung verwendet werden;
7. Anlagen zur Herstellung von Biomethan. -
Soziale Angelegenheiten
-
Lokale Agenda 21
Lokale Agenda 21 - Zukunftsprozesse mit BürgerInnenbeteiligung und professioneller
Prozessbegleitung auf lokaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung des bottom-up-Ansatzes.
Der Fördergegenstand beinhaltet die:- Sensibilisierung der Bevölkerung; Entwicklung von Visionen, Zielen und Maßnahmen;
Stärkung der Eigeninitiative und Identifikation durch breite Beteiligung aller gesellschaftlichen
Kräfte; verstärkte Beteiligung von Bevölkerungsgruppen, die bis dato nur teilweise in der
regionalen Entwicklungsarbeit involvierten waren; begleitende Bewusstseinsbildung;
Erfolgskontrolle, ergänzende Qualifizierung von Multiplikatoren/innen im ländlichen Raum;- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren/innen für eine prioritäre Politik
nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und auf Chancengleichheit ausgerichteter Entwicklung des
Ländlichen Raums auf lokaler Ebene;- Thematische Vernetzungen der Lokale Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch
mittels Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle.
M19 - Unterstützung der lokalen Entwicklung LEADER
Entwicklungsplan vorlegen, dessen Entwicklungsstrategie die grundsätzlichen Ziele dieses Programms berücksichtigt. Die lokalen Entwicklungsstrategien müssen auf die Region und ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Gegebenheiten abgestimmt sein. Eine SWOT-Analyse beleuchtet alle für die jeweilige LEADER-Region wichtigen Themen. Aufbauend darauf werden die regionalen Entwicklungsnotwendigkeiten aufgezeigt und strategische Aktionsfelder festgelegt.
Offene Calls
- Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung
- Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten
M16 - Zusammenarbeit
Im Rahmen dieser Maßnahme werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und Versorgungskette, Tourismus, Naturschutz und Nationalparks sowie von KMU unterstützt. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Einrichtung von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener AkteurInnen und Unternehmen zu fördern und somit die Entwicklung und Umsetzung von vor allem neuen und innovativen Projekte und Vorhaben zu forcieren. Durch die Zusammenarbeit verschiedener AkteurInnen ist es möglich, Kostenvorteile zu nutzen.
Offene Calls
Subprogrammes of M16 - Zusammenarbeit
-
Zusammenarbeit von kleinen WirtschaftsteilnehmerInnen - Arbeitsabläufe, Ressourcennutzung und Tourismusdienstleistungen
1. Aufbau und Entwicklung der Zusammenarbeit kleiner WirtschaftsteilnehmerInnen bei der
Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen
sowie Ressourcen.
2. Zusammenarbeit von AkteurInnen im Bereich des ländlichen Tourismus.
3. Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen, insbesondere kulinarischer
Initiativen, mit Bezug zum ländlichen Tourismus.
4. Aufbau und Entwicklung der Zusammenarbeit kleiner WirtschaftsteilnehmerInnen im Tourismus
und zur Entwicklung von zielgruppenorientierten touristischen Angeboten sowie deren
überregionale Umsetzung und Vermarktung. -
Stärkung der horizontalen & vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor
1. Starthilfe für die Gründung von Verbänden bzw. anderer Kooperationsformen für die Errichtung,
dem Management und den Betrieb von Schutzmaßnahmen für Naturgefahrenrisiken,
Anpassungsmaßnahmen an die Klimafolgen und der Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie
des Gewässerzustandes und der Gewässerpflege;
2. Unterstützung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen
AkteurInnen im Rahmen der nachhaltigen Waldwirtschaft;
3. Unterstützung von horizontalen waldwirtschaftlichen Kooperationen bei neuen Projekten;
4. Erstellung eines betrieblichen Kooperationskonzeptes. -
Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen der gewerblichen
Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit anderen Sektoren, insbesondere der Landwirtschaft; Nutzung von
Kooperationen zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte, welche die Wettbewerbsfähigkeit
der an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen nachhaltig stärken und dadurch die Wirtschaftskraft
der Region erhöhen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, um der Abwanderung der Bevölkerung
aus den ländlichen Regionen entgegenzuwirken; Zusammenarbeit kann insbesondere in folgenden
Bereichen erfolgen: Entwicklung neuer Produkte, Technologien oder Prozesse, Sicherung bzw. Stärkung
der Nahversorgung, Markenaufbau, bessere Nutzung lokaler Märkte (Regionalität), nachhaltiges
Wirtschaften, effiziente Nutzung aller Ressourcen, Organisation gemeinsamer Arbeitsabläufe (z.B. im
Bereich Logistik), grenzüberschreitende Markterschließung. -
Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes
Ziele:
- Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen
- Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten stehen
- Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement und Schaffung guter Voraussetzungen für die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz
- Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung lokaler Akteure und Stakeholder sowie der breiten Öffentlichkeit, um die Ziele des Naturschutzes als gesellschaftlich anerkannte Werte zu verankern
- Management und Entwicklung von Schutzgebieten sowie Grundlagenarbeiten hierzu
Förderbar ist die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Institutionen, die zu einer Verbesserung des Erfahrungs- und Meinungsaustausches, bzw. zu gemeinsamen Strategien und gemeinsamen Handeln im Bereich biodiversitäts- und umweltrelevanter Themenbereiche des ländlichen Raums führt. Die Zusammenarbeit kann zwischen Institutionen verschiedener Sachgebiete, verschiedener Regionen oder auch verschiedener Mitgliedstaaten erfolgen.
Folgende Tätigkeiten sind förderbar:
- Zusammenarbeit bei der Erstellung von Studien, Konzepten, Strategieplänen
- Zusammenarbeit bei der Schutzgebietsbetreuung in Umsetzung von Konzepten und Strategieplänen (in Natura 2000 Gebieten, Nationalparks, Natur- und Biosphärenparks, Gebieten mit hohem Naturwert, wobei unter der Vorgabe von klaren Zielen der notwendige Handlungsbedarf im Schutzgebiet vermittelt oder erarbeitet wird und die AkteurInnen zur Umsetzung von für die Zielerreichung wesentlichen Maßnahmen motiviert werden)
- Informations- und bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des Schutzgebietsmanagements;
- Öffentlichkeitsarbeit.
-
Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung
• Aufbau und Koordination der Zusammenarbeit;
• Erstellung von Organisations- und Vermarktungskonzepten im Rahmen der Zusammenarbeit;
• Durchführbarkeits- oder Marktreifestudien oder die Erstellung eines Geschäftsplans;
• Maßnahmen zur Sicherung einer im Rahmen der Zusammenarbeit einheitlichen Qualität in der
Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung;
• Veranstaltung von Schulungen und die Anwerbung neuer Mitglieder;
• Investitionen, die in Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen und nicht durch andere
Maßnahmen abgedeckt werden können;
• Verstärkte Nutzung von IKT wie z.B. für Information, Zusammenarbeit und Vertrieb;
• gemeinsame Maßnahmen zur Absatzförderung in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer
Versorgungsketten und lokaler Märkte. -
Unterstützung bei der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren & Technologien der Land-, Ernährungs- & Forstwirtschaft
Unterstützung:
1. bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben wie z.B. Machbarkeitsstudien oder
Vorbereitungsarbeiten für Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, welche durch Universitäten,
Fachhochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen etc. durchgeführt werden;
2. bei der Umsetzung von Kooperationsvorhaben, welche die Entwicklung neuer Erzeugnisse,
Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungs- sowie der Forstwirtschaft
zum Inhalt haben;
3. bei der Umsetzung von Vorhaben, welche die Prüfung neuer veränderter oder verbesserter
Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungs- sowie der
Forstwirtschaft im Pilotmaßstab – einschließlich wissenschaftlicher Begleitforschung – zum
Inhalt haben;
4. bei der Verbreitung der Ergebnisse von Projekten gemäß Anstrich 3 und 4. -
Förderung horizontaler & vertikaler Zusammenarbeit lw & fw AkteurInnen zur Schaffung & Entwicklung v. Sozialleistungen
1. Aufbau, Entwicklungund Umsetzung der Zusammenarbeit im Bereich sozialer Land- und
Forstwirtschaft;
2. Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die Erstellung zielgruppenorientierter Angebote
im Bereich sozialer Land- und Forstwirtschaft;
3. Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten von
agrarischen und forstlichen Sozialleistungen einschließlich der Qualitäts- und Marktentwicklung. -
Unterstützung beim Aufbau und Betrieb operationeller Gruppen der EIP für lw. Produktivität & Nachhaltigkeit
Unterstützung:
(1) beim Aufbau operationeller Gruppen
(2) sowie beim Betrieb operationeller Gruppen. -
Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften/-organisationen, Genossenschaften und Branchenverbände
1. Koordination der Zusammenarbeit;
2. Studien über das betreffende Gebiet, Durchführbarkeitsstudien, die Erstellung eines
Geschäftsplans;
3. Veranstaltungen und Schulungen sowie die Anwerbung neuer Mitglieder. -
Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus
-
Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene
Unterstützung für die Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen.
-
Einrichtung und Betrieb von Netzwerken
-
Einrichtung und Betrieb von Clustern
Aufbau eines neuen Clusters oder Zusammenarbeit im Rahmen eines bestehenden Clusters mit dem Ziel
der Unterstützung von neuen Projekten im Bereich der Submaßnahmen 16.2. bis 16.9., die aus folgenden
Aktivitäten bestehen:
1. Wirtschafts-/Innovationstätigkeiten;
2. die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen;
3. Austausch von Wissen und Kenntnissen;
4. Vernetzung und Informationsverbreitung unter den beteiligten Unternehmen.