Call: Internationale Koproduktionsfonds
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Creative Europe" | Creative Europe unterstützt die Professionalisierung und Internationalisierung von Europas Kultur- und Kreativsektor, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere seiner Filmbranche zu stärken und so Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren. Insbesondere werden innovative Ideen zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung gefördert. |
Beschreibung zu Programm "Medien" | Das Unterprogramm Medien fördert die Entwicklung, den Vertrieb und die Promotion europäischer audiovisueller Werke. Gefördert werden Projekte, die sowohl in inhaltlicher als auch in wirtschaftlicher Ausrichtung eine europäische Dimension aufweisen. Unabhängige FilmproduzentInnen können Förderung für Projektentwicklung und TV- Koproduktionen beantragen, Filmverleih und Vertrieb sowie Video on Demand Plattformen werden unterstützt, um die Verbreitung europäischer Filme zu gewährleisten. Außerdem gibt es Förderschienen für Trainingsinitiativen, Filmfestivals, Filmmärkte und Kinonetzwerke. |
Call | Internationale Koproduktionsfonds |
Beschreibung zu Call "Internationale Koproduktionsfonds" | Gefördert werden Koproduktionsfonds bzw. Vertriebsstrategien die internationale Koproduktionen unterstützen. Filme sollten in mindestens drei verschiedenen Ländern, davon mindestens in einem Land das am Programm Media teilnimmt, vertrieben werden. |
Themen | Kunst und Kultur, Medien |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Start-Up Unternehmen, Verein, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft |
Antragsteller Details | Der Antragsteller muss über einen rechtsgültig gebildeten Koproduktionsfonds verfügen, der seit mindestens 12 Monaten tätig ist und dessen Haupttätigkeit die Unterstützung internationaler Koproduktionen ist. |
Art der Finanzierung | Zuschuss |