Call: Initiativen für innovative politische Maßnahmen
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Erasmus+" | Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union werden Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt. Das Programm umfasst drei sogenannte "Leitaktionen" und zwei weitere Aktionen. Diese werden teils auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen und teils auf europäischer Ebene von der Agentur EACEA verwaltet. Erasmus+ stellt Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Training, Jugend und Sport bereit. Das Programm bietet Möglichkeiten sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen. |
Beschreibung zu Programm "Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen" | Im Rahmen der Leitaktion 3 werden Finanzhilfen für eine Vielzahl der unterschiedlichsten Aktionen bereitgestellt, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissensaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anzuregen. Die meisten dieser Aktionen werden von der EACEA verwaltet. Die Aktionen im Rahmen der Leitaktion 3 werden größtenteils unabhängig von der jährlichen allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwaltet. Dieses Subprogramm fokussiert sich auf die folgenden Bereiche:
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Call | Initiativen für innovative politische Maßnahmen |
Beschreibung zu Call "Initiativen für innovative politische Maßnahmen" | Bei den im Rahmen der Leitaktion 3, Unterstützung politischer Reformen, durchzuführenden zukunftsweisenden Initiativen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung handelt es sich um Initiativen für Politikinnovationen, die die Entwicklung oder Durchführung neuer politischer Maßnahmen zum Ziel haben.
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Themen | Bildung, Europäische Bürgerschaft, Kinder und Jugend |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Schweiz Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, NGO / NPO, Universität/(Fach)Hochschule, Verein, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung |
Antragsteller Details | Folgende Antragsteller gelten im Sinne dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig:
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Projektpartner Details | Bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen muss sich die Partnerschaft mindestens aus vier Einrichtungen zusammensetzen, die drei förderfähige Länder vertreten. Es muss in die Partnerschaften mindestens eine zuständige Behörde eines EU-Mitgliedstaats einbezogen sein. |
Art der Finanzierung | Zuschuss |