Call: Gemeinsame Qualifikationen in der Berufsbildung
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Erasmus+" | Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union werden Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt. Das Programm umfasst drei sogenannte "Leitaktionen" und zwei weitere Aktionen. Diese werden teils auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen und teils auf europäischer Ebene von der Agentur EACEA verwaltet. Erasmus+ stellt Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Training, Jugend und Sport bereit. Das Programm bietet Möglichkeiten sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen. |
Beschreibung zu Programm "Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen" | Im Rahmen der Leitaktion 3 werden Finanzhilfen für eine Vielzahl der unterschiedlichsten Aktionen bereitgestellt, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissensaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anzuregen. Die meisten dieser Aktionen werden von der EACEA verwaltet. Die Aktionen im Rahmen der Leitaktion 3 werden größtenteils unabhängig von der jährlichen allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwaltet. Dieses Subprogramm fokussiert sich auf die folgenden Bereiche:
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Titel | Europäische experimentelle Maßnahmen |
Beschreibung zu Call "Europäische experimentelle Maßnahmen" | Europäische experimentelle Maßnahmen im Rahmen der Leitaktion 3 des Programms Erasmus+ (Unterstützung politischer Reformen) - Initiativen für innovative politische Maßnahmen sind länderübergreifende Kooperationsprojekte zur Förderung der Umsetzung politischer Agenden der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, einschließlich sektorbezogener Agenden wie z. B. der Bologna- oder der Kopenhagen-Prozess. Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendpolitik über die Erhebung und Bewertung entsprechender Daten über die systemrelevante Wirkung innovativer politischer Maßnahmen zu fördern. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen setzt die Einbindung hochrangiger Behörden der förderfähigen Länder sowie die Anwendung fundierter und allgemein anerkannter Bewertungsmethoden auf der Grundlage von Feldversuchen (experimentellen Maßnahmen) voraus. |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Türkei |
Call | Gemeinsame Qualifikationen in der Berufsbildung |
Beschreibung zu Call "Gemeinsame Qualifikationen in der Berufsbildung" | Konkret soll mit der Aufforderung die Vorbereitung, Einrichtung und Verbesserung gemeinsamer Qualifikationen in der Berufsbildung unterstützt werden. Die länderübergreifenden Qualifikationen sollten eine deutliche Komponente des arbeitsweltorientierten Lernens und eine Mobilitätskomponente umfassen, wobei Lernergebnisse, Qualitätssicherung und eine angemessene Anerkennung zu berücksichtigen sind und gleichzeitig einschlägige europäische Tools und Instrumente genutzt werden. |
Themen | Beschäftigung, Bildung, Kinder und Jugend, Mobilität |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Schweiz Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Universität/(Fach)Hochschule, Start-Up Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, NGO / NPO, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Sonstiges |
Antragsteller Details | Die koordinierende Einrichtung, die den Antrag auf eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen des Konsortiums der Partnerorganisationen einreicht, ist entweder ein Berufsbildungsanbieter, ein Unternehmen, eine Handels-, Industrie- und Handwerkskammer oder ein Branchen- bzw. Berufsverband. |
Projektpartner Details | Das Konsortium besteht aus mindestens 3 Partnerorganisationen aus mindestens zwei verschiedenen Erasmus+-Programmländern (mindestens eines davon muss ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein). |
Art der Finanzierung | Zuschuss |