Call: Finanzhilfe, um Projekte zur Verbesserung der Rechte von Personen, die eines Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt werden, zu unterstützen
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Justiz" | Allgemeines Ziel des Programms Justiz ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsraumes zu leisten, der auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht. Im Rahmen dieses Zieles wird die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen gefördert. Das Programm fokussiert sich auf die folgenden Spezifischen Ziele:
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Call | Finanzhilfe, um Projekte zur Verbesserung der Rechte von Personen, die eines Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt werden, zu unterstützen |
Beschreibung zu Call "Finanzhilfe, um Projekte zur Verbesserung der Rechte von Personen, die eines Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt werden, zu unterstützen" | Das Ziel dieses Calls ist es, zur effektiven und kohärenten Anwendung von EU-Gesetzen für Personen, die eines Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt werden, und zur Vorbereitung neuer EU-Maßnahmen beizutragen. |
Themen | Justiz |
Fördergebiet | Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Albanien Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Öffentliche Einrichtung |
Antragsteller Details | Antragsteller und ProjektpartnerInnen müssen juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts oder internationale Organisationen sein. Vorwiegend gewinnorientierte Körperschaften oder Organisationen können nur in Kooperationen mit nicht-gewinnorientierten Partnern oder mit öffentlichen Einrichtungen gefördert werden. |