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Call: Europäische Jugend Gemeinsam
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Erasmus+" | Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union werden Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt. Das Programm umfasst drei sogenannte "Leitaktionen" und zwei weitere Aktionen. Diese werden teils auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen und teils auf europäischer Ebene von der Agentur EACEA verwaltet. Erasmus+ stellt Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Training, Jugend und Sport bereit. Das Programm bietet Möglichkeiten sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen. |
Beschreibung zu Programm "Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen" | Im Rahmen der Leitaktion 3 werden Finanzhilfen für eine Vielzahl der unterschiedlichsten Aktionen bereitgestellt, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissensaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anzuregen. Die meisten dieser Aktionen werden von der EACEA verwaltet. Die Aktionen im Rahmen der Leitaktion 3 werden größtenteils unabhängig von der jährlichen allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwaltet. Dieses Subprogramm fokussiert sich auf die folgenden Bereiche:
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Call | Europäische Jugend Gemeinsam |
Beschreibung zu Call "Europäische Jugend Gemeinsam" | Maßnahmen unter diesem Call sollten auf den Erfahrungen aufbauen, die durch Politik- und Programminnovationen - wie das „neue Narrativ für Europa“ - gewonnen wurden, und die die Teilhabe junger Menschen am öffentlichen Leben in Europa fördern und grenzübergreifenden Austausch und Mobilität anregen wollen. Der Call fördert die folgenden konkreten Ziele:
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Themen | Kinder und Jugend, Europäische Bürgerschaft, Soziale Angelegenheiten, Mobilität |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Staatsregierung, Verein, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert) |
Antragsteller Details | Gewinnorientierte Unternehmen sind nur dann förderfähig, wenn sie auch im Bereich von Corporate Social Responsibility aktiv sind. |
Projektpartner Details | Projekte benötigen mindestens 5 Partner aus 5 verschiedenen Ländern und sollten geografisch ausgewogen sein. Das heißt, dass Partner aus verschiedenen förderfähigen Ländern aus verschiedenen Regionen Europas kommen sollten. |
Art der Finanzierung | Zuschuss |
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