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Call: Erasmus-Akkreditierung 2020 in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Erasmus+" | Im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union werden Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt. Das Programm umfasst drei sogenannte "Leitaktionen" und zwei weitere Aktionen. Diese werden teils auf nationaler Ebene von den nationalen Agenturen und teils auf europäischer Ebene von der Agentur EACEA verwaltet. Erasmus+ stellt Finanzhilfen für Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Training, Jugend und Sport bereit. Das Programm bietet Möglichkeiten sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen. |
Call | Erasmus-Akkreditierung 2020 in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung |
Beschreibung zu Call "Erasmus-Akkreditierung 2020 in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung" | Die Akkreditierung durch Erasmus ist ein Mittel für Ausbildungs- und Schulungsorganisationen in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung, die sich grenzübergreifendem Austausch und internationaler Kooperation öffnen möchten. Die Verleihung einer Akkreditierung durch Erasmus bestätigt, dass der Antragsteller einen Plan zur Umsetzung qualitativ hochwertiger Mobilitätsaktionen als Teil eines breiter gefassten Bestrebens, die Organisation voranzutreiben, erstellt hat. Interessierte Organisationen können um individuelle Erasmus-Akkreditierung oder um Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien ansuchen. Erfahrung mit Erasmus+ (2014-2020) ist für die Bewerbung nicht erforderlich. Zusätzlich können Organisationen, die aktuell eine gültige Erasmus+-Mobilitätscharta für die Berufsbildung besitzen, ihre Akkreditierung durch einen Antrag unter diesem Call in eine Akkreditierung im Rahmen des neuen Programms umwandeln. |
Themen | Bildung, Forschung, Kapazitätenaufbau |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Universität/(Fach)Hochschule, Forschungseinrichtung, NGO / NPO |
Antragsteller Details | Antragsteller müssen von den nationalen Behörden des Herkunftslandes des Antragsstellers als Hochschulinstitution anerkannt werden |
Art der Finanzierung | Zuschuss |
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