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Call: Bekämpfung organisierter Eigentumskriminalität
Programm | |
Akronym | ISF |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Fonds für Innere Sicherheit" | Über den Fonds für innere Sicherheit (ISF) werden Maßnahmen in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalitätsbekämpfung, Krisenmanagement, Schutz der Außengrenzen und Visa gefördert. |
Beschreibung zu Programm "Unionsmaßnahmen" | Auf Initiative der Kommission kann das Instrument verwendet werden, um länderübergreifende Maßnahmen oder Maßnahmen zu finanzieren, die für die Union von besonderem Interesse sind ("Unionsmaßnahmen") und die allgemeinen, spezifischen und operativen Ziele gemäß des jeweiligen Instruments betreffen. |
Call | Bekämpfung organisierter Eigentumskriminalität |
Beschreibung zu Call "Bekämpfung organisierter Eigentumskriminalität" | In unter diesem Call eingereichten Anträgen sollten Maßnahmen vorgesehen sein, die auf die Stärkung operativer Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Mobilität organisierter krimineller Gruppen in Bezug auf organisierte Eigentumskriminalität und andere kriminelle Märkte, sowie Synergien zwischen ihnen, abzielen. Projekteanträge müssen sich deshalb mindestens einer der folgenden Prioritäten annehmen: • Organisierte Eigentumskriminalität; • Illegaler Handel mit Kulturgütern; • Andere kriminelle Märkte, sowie Synergien zwischen ihnen, unter Berücksichtigung der Mobilität der Beteiligten. |
Themen | Sicherheit, Kapazitätenaufbau, Justiz |
Fördergebiet | Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, NGO / NPO, Staatsregierung, Verein, Öffentliche Einrichtung, Start-Up Unternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert) |
Antragsteller Details | • Gewinnorientierte Unternehmen, internationale Organisationen und Rechtsträger aus Drittländern können nur als Co-Antragsteller fungieren; • EU-Organe und natürliche Personen kommen nicht für Förderung im Zuge dieses Calls infrage. |
Projektpartner Details | Anträge müssen mindestens 2 förderfähige Antragsteller aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten beteiligen. |
Art der Finanzierung | Zuschuss |
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