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Call: Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: Förderung bei der Vorbereitung des nächsten sechsjährigen Umsetzungszyklus
Programm | |
Akronym | DG Umwelt |
Art des Fonds | Anderes |
Beschreibung zu Programm "Generaldirektion für Umwelt" | Die Generaldirektion Umwelt ist jene Abteilung innerhalb der Europäischen Kommission, die für EU-Politik im Umweltbereich zuständig ist. Ihr Ziel ist es, die Umwelt für die aktuelle wie auch zukünftige Generationen zu schützen, zu erhalten und zu verbessern. Zu diesem Zweck macht sie Gesetzesvorschläge, die ein hohes Maß an Umweltschutz sicherstellen und die Lebensqualität der EU-BürgerInnen schützen, und setzt diese auch um. Außerdem stellt sie sicher, dass die Mitgliedstaaten Umweltrecht korrekt anwenden, und vertritt die EU bei internationalen Treffen in Umweltfragen. |
Call | Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: Förderung bei der Vorbereitung des nächsten sechsjährigen Umsetzungszyklus |
Beschreibung zu Call "Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: Förderung bei der Vorbereitung des nächsten sechsjährigen Umsetzungszyklus" | Das Ziel dieses Calls ist es, Unterstützung bei der Vorbereitung des nächsten sechsjährigen Zyklus der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie durch Meeresstrategien zu bieten. Dies betrifft insbesondere:
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Themen | Forschung, Innovation, Kapazitätenaufbau, Umwelt und Biodiversität, Fischerei |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Projektpartner Details | - Um förderfähig zu sein, müssen Anträge von einem Konsortium bestehend aus mindestens zwei Rechtsträgern eingereicht werden; - Die beiden Rechtsträger sollten in mindestens zwei förderfähigen Ländern eingerichtet sein. |
Art der Finanzierung | Zuschuss |
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